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   VG Schleswig, 24.09.2018 - 12 B 64/18   

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https://dejure.org/2018,54657
VG Schleswig, 24.09.2018 - 12 B 64/18 (https://dejure.org/2018,54657)
VG Schleswig, Entscheidung vom 24.09.2018 - 12 B 64/18 (https://dejure.org/2018,54657)
VG Schleswig, Entscheidung vom 24. September 2018 - 12 B 64/18 (https://dejure.org/2018,54657)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Schleswig, 22.10.2018 - 12 B 60/18

    Heranziehung zur Auskunftserteilung im Rahmen der Stichprobenerhebung zum

    Hinsichtlich der Hinweispflicht ist entweder in der bedingten Festsetzung des Zwangsgelds ein solcher Hinweis zu sehen oder § 14 Abs. 2 Satz 1 HmbVwVG stellt eine Spezialregelung zu der in § 8 Abs. 1 HmbVwVG vorgesehenen Hinweispflicht dar, die einen Hinweis für den Fall der bedingten Zwangsgeldfestsetzung entbehrlich macht (VG Schleswig, Beschluss vom 24.09.2018 - 12 B 64/18).
  • VG Schleswig, 07.11.2019 - 12 A 216/17
    Soweit die Kammer in ihrer bisherigen Rechtsprechung hinsichtlich des Begriffs der Beherbergung auf die Rechtsprechung zum gaststättenrechtlichen Begriff des Beherbergungsbetriebes Bezug genommen und darauf abgestellt hat, wer nach außen letztlich in eigener Verantwortung handelt, die Werbung organisiert, die Verträge schließt und die Gäste betreut (Beschlüsse des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 26. Juni 2018 - 12 B 33/18 - juris Rn. 9 und vom 24. September 2018 - 12 B 64/18 - nicht veröffentlicht), hält sie daran nicht mehr fest.
  • VG Schleswig, 07.11.2019 - 12 A 108/18
    Soweit die Kammer in ihrer bisherigen Rechtsprechung hinsichtlich des Begriffs der Beherbergung auf die Rechtsprechung zum gaststättenrechtlichen Begriff des Beherbergungsbetriebes Bezug genommen und darauf abgestellt hat, wer nach außen letztlich in eigener Verantwortung handelt, die Werbung organisiert, die Verträge schließt und die Gäste betreut (Beschlüsse des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 26. Juni 2018 - 12 B 33/18 -, juris, Rn. 9 und vom 24. September 2018 - 12 B 64/18 - nicht veröffentlichet), hält sie daran nicht mehr fest.
  • VG Schleswig, 07.11.2019 - 12 A 109/18
    Soweit die Kammer in ihrer bisherigen Rechtsprechung hinsichtlich des Begriffs der Beherbergung auf die Rechtsprechung zum gaststättenrechtlichen Begriff des Beherbergungsbetriebes Bezug genommen und darauf abgestellt hat, wer nach außen letztlich in eigener Verantwortung handelt, die Werbung organisiert, die Verträge schließt und die Gäste betreut (Beschlüsse des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 26. Juni 2018 - 12 B 33/18 -, juris, Rn. 9 und vom 24. September 2018 - 12 B 64/18 - nicht veröffentlichet), hält sie daran nicht mehr fest.
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